Landtag

Der Begriff Landtag gehört neben dem Begriff Parlament zum Sammelbegriff Landesparlament, das dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nach als eine Volksvertretung des Landes zu fungieren hat. Einen Landtag haben nur die Flächenländer, während die Stadtstaaten (Berlin, Bremen und Hamburg) ihre Volksvertretungen unter anderen Bezeichnungen führen. Die Mitglieder des Landtages (die Abgeordneten) werden vom Volk gewählt, wobei die jeweilige Wahlperiode von Land zu Land unterschiedlich lang ist und in der Regel fünf oder viel Jahre beträgt.

Somit ist der Landtag der Definition und Bestimmung nach das oberste Organ eines Landes, welches vom Volk gewählt wird, um als seine Vertretung seiner politischen Willensbildung zu dienen. Diesem Zweck entsprechend werden auch die Hauptaufgaben und die Kompetenzen des Landestags definiert und zwar: der Landtag bestätigt und kontrolliert die Landesregierungen, wählt die Ministerpräsidenten, beschließt und erläßt die Landesgesetze, gestaltet, beschließt und gibt den Landeshaushalt frei, kontrolliert die vollziehende Gewalt des Landes.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Landtages ist die Wahl der Volksvertreter (der Abgeordneten). Somit fällt alles, was mit den Landtagswahlen zu tun hat, unter der Kompetenz des jeweiligen Landtages. Und dazu gehören die Wahlperiode, die Wahltermine sowie der Wahlmodus (das Wahlsystem), wobei alle diese Begriffe nach dem jeweiligen Landeswahlgesetz geregelt werden. Gemeinsam am Wahlmodus aller Länder ist, dass er nach dem so genannten Verhältniswahlsystem konzipert ist, wofür alle Länder in Wahlkreisen und innerhalb der Wahlkreisen in Stimmbezirken aufgeteilt sind. Ferner finden die Wahlen in der Regel ebenfalls immer an einem Sonntag, oder aber in Ausnahmefällen auch an einem gesetzlichen Feiertag statt.

Die reguläre Wahlperiode in jedem Land ist zwar in seinem Landeswahlgesetz festgelegt, wodurch sich automatisch auch die regulären regelmäßigen Wahltermine ergeben. Wenn jedoch bei Bedarf die so genannten vorgezogene Neuwahlen durchgeführt werden müssen, werden die Termine für sie jedesmal durch einen dafür zu treffenden Beschluss des Landtages (oder des Landtagspräsidenten bzw. des Ministerpräsidenten) extra festgelegt. Dieser Beschluss hat zudem die Aufgabe, den Landtag aufzulösen und dadurch die reguläre Wahlperiode vorzeitig zu beenden.

Das Konzept der heutigen politischen Struktur der Bundesrepublik Deutschland, sowohl auf der Staatsebene als auch auf der Landesebene, wurde bereits nach dem Zweiten Weltkrieg festgelegt: Am 2. August 1945 durch das Potsdamer Abkommen. Eingesetzt wurden erstmals die so genannten ernannte Landtage, später auch die frei gewählten Landtage. Betreff der Wahlperioden wird derzeit darüber diskutiert, diese bei allen Ländern anzugleichen und einheitlich auf fünf Jahre anzuheben. Zu kurze Wahlperioden werden von Kritikern als eine Art für die politische Tätigkeit hinderliche Dauerwahlkampf betrachtet.