Bundestagswahl

Bei einer Bundestagswahl werden die Abgeordneten für den Deutschen Bundestag gewählt. In der Regel findet eine Bundestagswahl alle vier Jahre statt. Sie kann jedoch bei Ausnahmefällen, wie der Auflösung des Bundestages im Jahr 2005, auch vorgezogen werden. Bei der Bundestagswahl wird das Wahlrecht der personalisierten Verhältniswahl angewendet. Zu den Besonderheiten der Wahl gehören die 5 Prozent-Hürde und die Überhangmandate.

An welchem Termin eine Bundestagswahl stattfindet, wird vom Bundespräsidenten, der sich dabei mit der Bundesregierung und den Bundesländern abspricht, festgelegt.

Durch das Grundgesetz wurde bestimmt, dass die Bundestagswahl, wie auch alle anderen Wahlen, allgemein, frei, gleich und geheim ablaufen muss. Dies bedeutet, dass jeder deutsche Staatsbürger, der über 18 Jahre alt und damit volljährig ist, wahlberechtigt ist und auch selbst gewählt werden kann, egal welcher Rasse, welchem Geschlecht oder welcher politischen Anschauung er angehört. Der Wähler soll in einer freien Meinungsbildung zu seiner Wahlentscheidung gelangen. Darüber hinaus wählt er seinen Volksvertreter direkt.

Alle Stimmen der Wähler haben den gleichen Wert und sind unabhängig von Einkommen, Besitz, Geschlecht, Religion, Rasse, politischer Anschauung oder der unterschiedlichen Größe der Wahlkreise. Außerdem muß die Wahl geheim erfolgen, um die Freiheit der Wahlentscheidung zu gewährleisten. Der Wähler darf bei seiner Wahl nicht beeinflusst werden. Auch darf nicht in seine Entscheidung Einsicht genommen werden.
Alles Nähere zur Bundestagswahl wird von dem BWG (Bundeswahlgesetz), gemäß Art. 38 Abs. 3 GG, geregelt.

Bei der Bundestagswahl gewählt werden jedoch nur die Mitglieder des Bundestages, die Bundestagsabgeordneten. Der Bundeskanzler hingegen, der von seiner Partei vorher als Kanzlerkandidat bestimmt wurde, wird von der Mehrheit der Abgeordneten gewählt.

Jeder Bürger, der die Volljährigkeit erreicht hat, kann sich als Abgeordneter zur Wahl stellen. Meistens gehören diese einer Partei an, können aber theoretisch auch parteilos sein. Zu den Möglichkeiten für den Bundestag gewählt zu werden gehören die Direktkandidatur in einem Wahlkreis oder über die Landeslisten der Parteien. Jede Partei, die über 5 Prozent der Stimmen erreicht, kann eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die von der prozentualen Verteilung bestimmt wird, in den Bundestag entsenden. Parteien, die die 5 Prozent-Hürde nicht erreichen, können nicht in den Bundestag einziehen. Wird ein Kandidat einer solchen Partei jedoch in seinem Wahlkreis direkt gewählt, zieht er automatisch in den Bundestag ein. Kann eine Partei sogar drei Direktmandate gewinnen, erhält auch sie Sitze im Bundestag.
Wenn eine Bundestagswahl bevorsteht, erhält jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung, in der der Termin der Wahl und der Ort des Wahllokales enthalten ist. Am Wahltag wird die Benachrichtigung oder der Personalausweis vorgelegt, damit der jeweilige Wähler auf der Wahlliste abgehakt werden kann. Anschließend erhält der Wähler seinen Stimmzettel, den er in einer Wahlkabine ausfüllt. Ist ein Wahlberechtigter aus bestimmten Gründen verhindert, kann er per Briefwahl seine Stimme abgeben. Nachdem die Wahllokale geschlossen haben, beginnt die Auszählung der Stimmen.

Wenn eine Partei nicht die absolute Mehrheit der Stimmen erlangen kann, was meistens der Fall ist, muss sie mit einer anderen Partei eine Koalition bilden. Eine Alternative wäre die Bildung eine Minderheitsregierung. Wenn sich eine Koalition gebildet hat, tritt der neue Bundestag zusammen. Wenige Tage später wird der Bundeskanzler gewählt. Dieser bestimmt dann sein Regierungskabinett.